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Allgemeine Geschäftsbedingungen

​1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten automatisch für jeden Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, der direkt von Importexa SA, CH-1095 Lutry, oder über deren Vertreter, Beauftragte oder sonstige Bevollmächtigte getätigt wird.

 

2. Bestellung

Die von unseren Vertretern, Agenten oder anderen Beauftragten ausgehandelten Geschäfte werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung endgültig und für uns verbindlich.

 

3. Preise

Unsere Preise werden auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen für bestimmte Produkte und Mengen festgelegt und können geändert werden, sollte sich einer ihrer Bestandteile ändern.

Diese Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, ab Lausanne, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

4. Lieferfristen

Die Lieferfrist wird unverbindlich und ohne Gewähr angegeben.

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, berechtigt eine Überschreitung dieser Frist weder zu Einbehalten oder Entschädigungen noch zu einer Stornierung der Bestellung.

Die angegebene Frist wird von Rechts wegen durch jedes Ereignis ausgesetzt, das außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt und eine Verzögerung der Lieferung zur Folge hat.

 

5. Zahlungsbedingungen

Für jede Bestellung wird eine Rechnung ausgestellt.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist diese Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar.

Der Kunde verpflichtet sich, eine Reklamation gegen unser Unternehmen nicht als Grund für die Aufschiebung der Begleichung einer Rechnung anzuführen, und verzichtet darauf, ohne unsere schriftliche Zustimmung eine etwaige Aufrechnung gegen unser Unternehmen geltend zu machen.

 

6. Anvertraute Gegenstände

Anvertraute Gegenstände jeglicher Art, die unseren Kunden gehören, insbesondere Manuskripte, Kopien, Modelle, Zeichnungen, Kunst- oder Sammlerstücke, Kompositionen in jeglicher Form, Abdrücke, Zelluloidfilme und andere, Fotos, Filme und Klischees jeglicher Art und für alle Verfahren, Gravuren, Stanzformen, Präge- und Vergoldungsplatten, bedrucktes oder unbedrucktes Papier sowie für die Buchbinderei erforderliche Rohstoffe, die uns übergeben werden, sind gegen keinerlei Risiken versichert.

Unsere Haftung für Unfälle, Beschädigungen, Verlust usw. ist ausgeschlossen, und unsere Kunden müssen die Gegenstände, deren Wert nur ihnen bekannt ist, selbst versichern.

 

7. Vervielfältigungsrecht

Es gilt als vereinbart, dass unsere Kunden für alle uns anvertrauten Aufträge über das Vervielfältigungsrecht verfügen müssen, und wir lehnen jede Haftung für etwaige Einwände ab, die von Eigentümern, Urhebern der Originale, Fotografen oder anderen Berechtigten erhoben werden könnten.

Mit der Erteilung des Auftrags wird gegenüber unserem Unternehmen davon ausgegangen, dass der Kunde über die Vervielfältigungsrechte verfügt.

Wenn wir im Auftrag unserer Kunden einen von uns selbst entworfenen exklusiven Artikel herstellen, verfügt Importexa S.A. allein über alle geistigen Eigentumsrechte an dieser Kreation.

Insbesondere ist es unseren Kunden nicht gestattet, das betreffende Produkt in einem anderen, weitergehenden oder abweichenden Umfang zu nutzen als dem, der Gegenstand der Bestellung für den entworfenen Artikel ist, es sei denn, wir haben dem ausdrücklich zugestimmt.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Alle Unterlagen, Entwürfe oder Muster, die den Kunden zur Prüfung überlassen werden, sind zurückzugeben, wobei jede Verwendung oder Vervielfältigung zu anderen Zwecken als der Ausführung durch uns ausdrücklich untersagt ist.

Alle von uns zur Ausführung erstellten Elemente und Unterlagen sind unser ausschließliches Eigentum und dürfen nicht vervielfältigt werden.

Unsere Kunden können unter keinen Umständen Eigentumsrechte daran geltend machen, es sei denn, dies wurde bei der Auftragserteilung ausdrücklich von uns akzeptiert.

 

9. Druckfreigabe

Die fertigen Produkte können Abweichungen von den vorgelegten Mustern aufweisen.

Die Änderungen hängen insbesondere mit denen unserer Rohstofflieferanten zusammen und können weder Anlass zu einer Beanstandung durch den Käufer noch zu einem Preisnachlass geben.

Jegliche Änderungen am vorgesehenen Zeitplan, die insbesondere auf Verzögerungen bei der Übermittlung der Arbeitsunterlagen oder bei der Rücksendung der „Druckfreigaben“ zurückzuführen sind, stellen den ursprünglich vorgesehenen Liefertermin in Frage (siehe Punkt 4).

Mit der Unterzeichnung des „Gut zum Druck“ übernimmt der Kunde die Verantwortung, und für alle Fehler oder Auslassungen, zu denen der Kunde keine Vorbehalte geltend gemacht hat, kann später in keinem Fall eine Haftung unsererseits geltend gemacht werden.

10. Farbabweichungen

Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle geringfügige Farbabweichungen bei den bestellten Produkten, die auf die Färbung und die Trägermaterialien zurückzuführen sind.

Daher müssen unsere Kunden aus den oben genannten Gründen eine gewisse Toleranz bei diesen Farben akzeptieren.

11. Menge

Aufgrund der Art unserer Tätigkeit können die Mengen variieren.

Der Kunde muss daher akzeptieren, dass die bestellten Mengen um bis zu 5 % von den bestellten Mengen abweichen können.

12. Reklamationen, Gewährleistung

Allfällige Reklamationen bezüglich einer Lieferung müssen innerhalb von fünf Tagen schriftlich geltend gemacht werden.

Andernfalls gilt die Ware als angenommen.

Für die verkauften Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts.

13. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Erfüllung dieses Vertrags ergeben, ist ausschließlich der Gerichtsstand Lutry zuständig.

14. Anwendbares Recht

Für alle Beziehungen, die wir zu unseren Kunden unterhalten, gilt schweizerisches Recht.

Letzte Aktualisierung: Oktober 2019

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